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15 Oktober 2024, 16:23

Lukaschenko genehmigt Entwurf des Erlasses über soziale Unterstützung

MINSK, 15. Oktober (BelTA) – Präsident Alexander Lukaschenko hat den Entwurf des Erlasses über die soziale Unterstützung genehmigt. Einige Bestimmungen des Dokuments müssen noch nachgearbeitet werden. Das teilte Ministerin für Arbeit und Sozialschutz Natalja Pawljutschenko vor Journalisten im Anschluss an das Arbeitstreffen mit dem Staatschef.

"Der Entwurf des Erlasses wurde genehmigt. Wir sind gerade dabei, ihn redaktionell zu überarbeiten. Anschließend legen wir ihn dem Präsidenten zur weiteren Prüfung und Unterzeichnung vor“, sagte die Ministerin.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Aufhebung der Beschränkungen bei der Höhe der Renten für erwerbstätige Rentner, die Verwaltung (Berechnung) und Zuweisung von Renten für künftige Rentner, die Altersversorgung für kinderreiche Eltern, Eltern von behinderten Kindern sowie die Möglichkeit des Rentenbezugs zu Hause.

Aufhebung der Beschränkungen für Rentenhöhe bei arbeitenden Rentnern

Die Beschränkungen für die Rentenhöhe bei erwerbstätigen Rentnern werden aufgehoben. Dieses Thema wurde bereits im Juni im Rahmen des Berichts des Vorsitzenden des belarussischen Gewerkschaftsbundes Juri Senko an das Staatsoberhaupt angesprochen. Die vorgeschlagene Neuerung bezog sich auf den individuellen Einkommenskoeffizient. Derzeit wird die Rente nicht an erwerbstätige Rentner mit einem Koeffizient über 1,3 gezahlt. Dadurch verlieren einige erwerbstätige Rentner tatsächlich einen Teil der Rentenzahlungen, obwohl sie ein Gehalt beziehen.

Diese Einschränkung soll nun aufgehoben werden. "Heute hat das Staatsoberhaupt die Idee voll und ganz unterstützt, und wir erwarten, dass der Erlass angenommen wird, der die Beschränkungen in Bezug auf die Rente vollständig aufhebt. Das heißt, dass der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihn weiterbeschäftigt, 100 % seiner ehrlich verdienten Rente und zusätzlich 100 % des Gehalts erhält“, sagte der Vorsitzende des Gewerkschaftsverbandes gegenüber den Journalisten.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums gibt es in Belarus etwa 446 Tausend arbeitende Rentner. 110 Tausend von ihnen haben solche Einschränkungen. "Wenn sie weiter arbeiten oder arbeiten gehen, verlieren sie einen Teil ihrer Rente. Dieser Teil ist für jeden unterschiedlich. Er reicht von einem kleinen Betrag bis zu mehr als Br490, wenn die Rente hoch ist und der individuelle Koeffizient zum Beispiel die Marke 5 beträgt“, sagte Natalja Pawljutschenko.

Für die Zukunft schlägt sie vor, von dieser restriktiven Maßnahme wegzukommen, sie im Verordnungsentwurf anzupassen und die Rente in voller Höhe zu zahlen, wenn eine Person im Rentenalter arbeitet. „Wir halten das für gerecht“, sagte die Ministerin. Sie betonte, dass dieses Thema sehr oft von den Bürgern bei Treffen in Arbeitskollektiven angesprochen wurde.

Natürlich sind auch die Arbeitgeber daran interessiert, da sie zusätzliche Anreize für erwachsene, erfahrene und für den Arbeitsmarkt wichtige Fachkräfte bieten können.

Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums können durch die Verabschiedung der vereinbarten Maßnahmen mehr als 10.000 junge Rentner, die sich für eine Weiterbeschäftigung entscheiden, auf den Arbeitsmarkt zurückkehren.

„Was die erwerbstätigen Rentner betrifft, so reichen die Steuereinnahmen, die von den erwerbstätigen Rentnern an den Rentenfonds eingezahlt werden, aus, um alle Beschränkungen zu beseitigen, die derzeit für die Zahlung von Renten an erwerbstätige Rentner bestehen. Daher wird es keine Probleme mit dem Haushaltsausgleich geben“, sagte der stellvertretende Leiter der Präsidialverwaltung Alexander Jegorow.

Änderungen bei der Berechnung von Renten

Eine weitere Reihe von Neuerungen betrifft die Verwaltung (Berechnung) der Renten, insbesondere die Festlegung der Dauer der Einkünfte, die für die Berechnung der Renten herangezogen werden.

Die Ministerin erläuterte, dass die Rente derzeit auf der Grundlage von 30 Jahren vorheriger Arbeit der Person, die sie beantragt, berechnet wird. Im Jahr 2000 wurden jedoch nur 6 Jahre berücksichtigt. "Das heißt, jedes Jahr wird 1 Jahr hinzugefügt. Wir schlagen vor, diese Berechnung abzuschaffen und die ganze Zeit auf der Grundlage von 30 Jahren vorheriger Arbeit zu berechnen", sagte sie.

Ihr zufolge wird dies langfristig die Abschaffung der Papierbescheinigungen zum Nachweis des Gehalts ermöglichen. Die Rente wird auf der Grundlage der Datenbank des Sozialversicherungsfonds berechnet (sie wird seit 2003 im Rahmen der personalisierten Buchführung erstellt), was eine gewisse Entlastung mit sich bringen wird.

Eine weitere Neuerung ist in diesem Block geplant - die Möglichkeit, die Rente entweder vor oder nach dem Geburtstag zu beantragen, was die Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen für die Bürger so bequem wie möglich machen wird.

Möglichkeit der Rentengewährung für junge städtische Rentner

Eine der Bestimmungen des Entwurfs korrigiert bestimmte Bedingungen für die Auszahlung der Renten.

Bekanntlich ändert sich ab dem 1. Juli 2024 das Verfahren für die Auszahlung der Renten, der Zulagen für Familien mit Kindern, Personen, die Behinderte der Gruppe I oder alte Menschen (80+) versorgen, die in Minsk, in den Städten der regionalen Unterordnung und in den Bezirkszentren leben. Diese Zahlungen werden jetzt hauptsächlich über die Banken abgewickelt.

Wer aber die Rente über die Post bekommen will, wird eine kleine Gebühr dafür zu zahlen haben.

Änderungen bei den Zahlungen für kinderreiche Familien und Eltern von behinderten Kindern

Zu den geplanten Neuerungen gehören nach Angaben der Ministerin auch die Anpassung der Anforderungen an das Dienstalter von Müttern, die vier oder mehr Kinder erziehen, sowie Änderungen bei der Höhe der Sozialrente für Eltern eines behinderten Kindes. Die letztgenannte Maßnahme, so Natalja Pawljutschenko, wird in der Gesellschaft sehr stark nachgefragt. Es gab eine Reihe von Appellen mit Anfragen sowohl an das Arbeitsministerium als auch an den Rat der Republik zu diesem Thema. "Wenn in einer Familie, in der ein behindertes Kind aufgezogen wird, der zweite Elternteil gestorben ist, d.h. die Mutter allein ein behindertes Kind aufzieht, erhält sie nur eine Rente - entweder Sozial- oder Hinterbliebenenrente, je nach Wahl. Wir schlagen vor, für solche Familien eine Ausnahme zu machen und eine Erhöhung der Sozialrente einzuführen“, erklärte die Ministerin. „Das heißt, dass eine solche Familie bis zu Br1.000 pro Monat erhalten wird.“

Eine weitere Maßnahme betrifft den Vorruhestand für Eltern von behinderten Kindern. "Jetzt ist es gesetzlich verankert, dass eine Mutter, die ein behindertes Kind allein erzieht, das Recht auf Vorruhestand hat. Es gibt Fälle, in denen ein behindertes Kind von einem Vater erzogen wird. Wir gleichen die Rechte von Müttern und Vätern an“, sagte Natalia Pawljutschenko.

Ein hohes Maß an sozialer Unterstützung durch den Staat

Die Ministerin wies darauf hin, dass der Staat ein erhebliches Maß an sozialer Unterstützung leistet. So übersteigt der Betrag der Mittel, die für die Zahlung von Renten aufgewendet werden, Br22,5 Milliarden oder 6 % des BIP. Br5,5 Milliarden werden für verschiedene Sozialleistungen ausgegeben, einschließlich staatlicher Leistungen für Familien, die Kinder erziehen - mehr als Br3,4 Milliarden.

„Die Summen sind sehr hoch. Wir sagen, dass wir eine sehr ausgewogene Haltung zu zusätzlichen Sozialleistungen, Präferenzen, die wir entwickeln, einnehmen müssen, um sehr progressiv vorzugehen und nur diejenigen zu unterstützen, die es wirklich brauchen“, betonte die Ministerin. Was das Schmarotzertum betrifft, so ist die Ministerin davon überzeugt, dass es notwendig ist, diese Erscheinung zu beseitigen und die Kontrollmaßnahmen zu verstärken.

Alexander Jegorow, stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung, betonte in einem Gespräch mit Journalisten, dass die dem Präsidenten vorgeschlagenen Neuerungen im Bereich der sozialen Unterstützung vollständig finanzierbar sind. Sie wurden bereits bei der Ausarbeitung des Erlasses mitgerechnet, einschließlich der Verfügbarkeit von Mitteln für die vorgeschlagenen Initiativen.
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