MINSK, 1. April (BelTA) – Die von der Republik Belarus gegen Litauen eingeführten Gegenmaßnahmen sind ab heute in Kraft getreten. Die entsprechenden Beschlüsse des Ministerrates wurden auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht.
Diese Gegenmaßnahmen hat Belarus beschlossen als Reaktion auf die unfreundlichen Aktionen der Republik Litauen zur Schließung von zwei Grenzkontrollpunkten im Jahr 2024. So wurde mit der Resolution Nr. 181 des Ministerrats der Republik Belarus vom 14. März 2024 ein Einfuhrverbot für bestimmte Waren aus Litauen, darunter Lebensmittel, Bauprodukte und Haushaltsgeräte, und mit der Resolution Nr. 182 vom 14. März ein Einfuhrverbot für bestimmte Waren über den belarussisch-litauischen Abschnitt der Staatsgrenze verhängt.
Gemäß der Resolution Nr. 181 umfasst die Liste der Waren, deren Einfuhr und Verkauf in Belarus verboten ist, bestimmte Waren mit Ursprung in der Republik Litauen: Kondensmilch und Sahne, Obst und Nüsse, Kaffee, Fruchtsäfte, trinkwasser, Essig, Strumpfhosen, Strümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einige Bauprodukte, Kühl- und Gefriergeräte.
Das mit dem Beschluss Nr. 182 genehmigte Einfuhrverbot für bestimmte Waren über den belarussisch-litauischen Abschnitt der Staatsgrenze gilt für folgende Waren: Wasser, Bier, Wein, Traubenmost, Wermut, andere gegorene Getränke, Äthylalkohol, Essig, Luftgummireifen und Reifen, Kleidung und andere gebrauchte Produkte sowie gebrauchte Teile und Zubehör von Fahrzeugen. Der Beschluss ist bis zum 1. Oktober 2024 gültig.
Die Entscheidung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.